Grundschule

In der Volksschule soll eine ausgewogene Elementarbildung vermittelt werden. Besonders Augenmerk liegt dabei auch in der Eingliederung behinderter Kinder.

Die Volksschule wird in zwei Grundstufen unterteilt. Grundstufe I besteht aus der Vorschulstufe sowie der ersten und zweiten Schulstufe. Die zweite Grundstufe umfasst die dritte und vierte Schulstufe. Jeder Schulstufe entspricht eine Klasse, wobei bei geringer Schüleranzahl auch mehrere Schulstufen - als Klasse - zusammengefasst werden können.

In der ersten Volksschulklasse kann kein Schüler "durchfallen". Jedes Kind kann unabhängig von seiner Leistung in die zweite Klasse aufsteigen. Das Überspringen einer Schulstufe ist während der Grundschulzeit einmalig möglich. In der Volksschule unterrichtet in der Regel ein Klassenlehrer seine Klasse in allen Fächern. Ausnahmsweise werden die SchülerInnen von anderen Lehrerinnen oder Lehrern unterrichtet, z.B. im Schulfach Religion. Außer den Pflichtgegenständen können Volksschüler an unverbindlichen Übungen wie Chorgesang, Darstellendes Spiel etc. teilnehmen. Mit dem Schuljahr 2003/2004 wurde darüber hinaus in allen Volksschulen ein verpflichtender Fremdsprachenunterricht eingeführt.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der vierten Klasse setzt der/die Schüler/in seine/ihre Ausbildung in einer weiterführenden öffentlichen Schule (AHS oder Hauptschule) oder einer Privatschule fort.


Übersicht

Ausbildung:

Grundschule
Hauptschule
Polytechnischer Lehrgang
Lehre/Berufsschule
BBS
AHS
Hochschulen

Weiterbildung

Seminare