Allgemeinbildende höhere Schule (AHS)

Die AHS soll eine vertiefende Allgemeinbildung vermitteln. Sie ist in eine Unterstufe und eine Oberstufe unterteilt, die jeweils 4 Schulstufen umfassen. Nach Abschluss der Volksschule können SchülerInnen die Unterstufe der AHS besuchen. Vorraussetzung dafür sind entweder gute bis sehr gute Leistungen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Lesen, oder eine Empfehlung der Schulkonferenz. Der Eintritt in die Oberstufe der AHS setzt den erfolgreichen Besuch der Hauptschule oder der AHS-Unterstufe voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können die SchülerInnen stattdessen eine Aufnahmsprüfung ablegen. Um von der Hauptschule in die Oberstufe der AHS zu wechseln, muss der/die SchülerIn in den Hauptgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der besten Leistungsgruppe gewesen und in allen anderen Fächern mindestens mit "befriedigend" beurteilt worden sein, oder die letzte Hauptschulklasse mit "ausgezeichnetem Erfolg" abgeschlossen haben.

In der Unterstufe werden in den beiden ersten Jahren dieselben Fächer wie in der Hauptschule unterrichtet. Ab der dritten Klasse stehen je nach Schule drei Richtungen zur Auswahl:

  • Gymnasium: Ab der dritten Klasse wird Latein unterrichtet. In der Oberstufe des Gymnasiums stehen Griechisch oder eine weitere lebende Fremdsprache zur Auswahl.
  • Realgymnasium: Zur Auswahl stehen Latein oder einer zweite lebende Fremdsprache. Dazu kommen noch Darstellende Geometrie, mehr Mathematik und Naturwissenschaften.
  • Wirtschaftskundliches Realgymnasium: In dieser AHS-Form wird neben Latein oder einer zweiten lebenden Fremdsprache mehr Chemie, Wirtschaftskunde, Psychologie und Philosophie unterrichtet.

Im Rahmen der Schulautonomie können an jeder Schule begrenzte Änderungen der Lehrplanbestimmungen und Schwerpunktsetzungen in der Stundentafel vorgenommen werden. Von der 6. bis zur 8. Klasse können die SchülerInnen durch die Auswahl von Wahlpflichtgegenständen eigene Schwerpunkte setzen. Neben den genannten Langformen der AHS (5.-12. Schulstufe) gibt es ab der 9. Schulstufe die Oberstufen-Realgymnasien (ORG), welche die SchülerInnen nach der 4. Klasse Hauptschule besuchen können. Auch der Übertritt aus einer AHS-Langform ist möglich. Im ORG wählen die SchülerInnen zwischen Latein und einer zweiten lebenden Fremdsprache; außerdem haben sie die Möglichkeit einer kreativen oder naturwissenschaftlichen Schwerpunktsetzung.

Darüber hinaus bestehen verschiedene Sonderformen der AHS, wie das Aufbau- und Aufbaurealgymnasium, das Gymnasium und Realgymnasium für Berufstätige, die Höhere Internatsschule und die AHS unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung sowie Schulversuchsmodelle. Die AHS schließt mit der Matura bzw. Reifeprüfung ab. Bei der Reifeprüfung wird dem realitätsbezogenen Lernen, dem selbstständigen Arbeiten, dem Erkennen von Zusammenhängen zwischen den einzelnen Wissensgebieten und den Fremdsprachenkenntnissen besondere Bedeutung zugemessen. Parallel dazu finden auch die individuellen Interessen der SchülerInnen durch die große Bandbreite von Matura-Varianten sowie insbesondere der Wahlmöglichkeit zwischen einer schriftlichen Fachbereichsarbeit und einer mündlichen Schwerpunktprüfung ihren Ausdruck.

Die Reifeprüfung berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien sowie zum Besuch spezieller höherer berufsorientierter Lehrgänge und Kollegs.


Übersicht

 

 

Ausbildung:

Grundschule
Hauptschule
Polytechnischer Lehrgang
Lehre/Berufsschule
BBS
AHS
Hochschulen

Weiterbildung

Seminare